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Für Angestellte

Lohnt sich Entgeltumwandlung für mich?

Die Antwort hängt an drei Dingen: was Ihr Arbeitgeber beisteuert, wie lange Sie noch einzahlen und wie Ihre Situation im Ruhestand aussieht. Pauschal „ja" oder „nein" ist beides falsch.

Wie es funktioniert

Bei der Entgeltumwandlung fließt ein Teil Ihres Bruttogehalts direkt in einen Vorsorgevertrag. Auf diesen Teil zahlen Sie zunächst weder Lohnsteuer noch Sozialabgaben. Der Effekt: Ein Beitrag von 100 € kostet Sie netto deutlich weniger als 100 € — je nach Steuersatz oft etwa die Hälfte.

Dazu kommt der Zuschuss Ihres Arbeitgebers: Mindestens 15 % des umgewandelten Betrags muss er weitergeben, soweit er dadurch Sozialabgaben spart. Manche Unternehmen zahlen freiwillig deutlich mehr.

Wann sich das klar rechnet

  • Ihr Arbeitgeber zuschusst großzügig. Ab etwa 20–30 % Zuschuss wird die bAV schwer zu schlagen — das ist geschenktes Geld.
  • Sie haben noch viele Jahre bis zur Rente. Der Steuer- und Abgabenvorteil wirkt über die gesamte Laufzeit.
  • Ihr Steuersatz ist heute hoch. Je höher heute, desto größer die Ersparnis in der Einzahlphase.
  • Sie bleiben absehbar im Unternehmen. Häufige Wechsel zerstückeln die Vorsorge in viele kleine Verträge.

Was Ihnen selten jemand sagt

Die bAV hat reale Nachteile. Wer sie kennt, trifft eine bessere Entscheidung — und wird später nicht überrascht.

  • Ihre gesetzliche Rente sinkt. Weil Sie auf den umgewandelten Teil keine Rentenversicherungsbeiträge zahlen, fällt Ihre spätere gesetzliche Rente etwas geringer aus.
  • Die Auszahlung ist voll steuerpflichtig. Der Vorteil beim Einzahlen ist eine Verschiebung in die Zukunft, kein Geschenk.
  • Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge fallen an. Auf Betriebsrenten zahlen gesetzlich Versicherte im Ruhestand Beiträge — oberhalb eines Freibetrags, aber der volle Beitragssatz trifft viele unvorbereitet.
  • Sie kommen vor Rentenbeginn nicht heran. Das Kapital ist gebunden, eine vorzeitige Auszahlung ist nicht vorgesehen.
  • Bei geringem Zuschuss lohnt es sich oft nicht. Zahlt Ihr Arbeitgeber nur die gesetzlichen 15 %, kann eine private Lösung unterm Strich besser abschneiden.

Der ehrliche Vergleich

Die entscheidende Rechnung ist nicht „bAV ja oder nein", sondern: Was bleibt Ihnen im Ruhestand netto — mit bAV gegenüber der Alternative, denselben Betrag privat anzulegen? In diese Rechnung gehören der Arbeitgeberzuschuss, Ihr heutiger Steuersatz, die spätere Besteuerung und die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung.

Das rechne ich Ihnen mit Ihren Zahlen durch — und sage Ihnen auch, wenn das Ergebnis gegen die bAV spricht.

Sie haben schon eine bAV?

Dann lohnt ein Blick darauf, ob der Vertrag noch zu Ihrer Situation passt: Ist der Arbeitgeberzuschuss korrekt angekommen? Passt die Anlagestrategie zur verbleibenden Laufzeit? Und was ist mit Verträgen aus früheren Anstellungen — laufen die noch sinnvoll weiter oder liegen sie brach?

Häufige Fragen

bAV aus Arbeitnehmersicht

Wie viel darf ich maximal umwandeln?

Beiträge sind bis zu 8 % der Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung steuerfrei, sozialabgabenfrei bleiben sie bis 4 %. Die konkreten Eurobeträge ändern sich jährlich — den aktuellen Stand prüfen wir im Gespräch.

Was passiert bei einem Jobwechsel?

Ihre Anwartschaft aus Entgeltumwandlung gehört Ihnen sofort. Sie können den Vertrag privat weiterzahlen, ihn beitragsfrei stellen oder — wenn beide Arbeitgeber denselben Durchführungsweg nutzen — das Kapital mitnehmen. Beitragsfreistellung ist der häufigste Fall.

Was ist bei Elternzeit oder längerer Krankheit?

Ohne Gehalt gibt es nichts umzuwandeln. Sie können den Vertrag in dieser Zeit ruhen lassen oder privat weiterzahlen. Wichtig ist, das vorher zu regeln — sonst entstehen ungewollte Lücken, gerade beim eingeschlossenen Hinterbliebenen- oder Invaliditätsschutz.

Kann mein Arbeitgeber mir die bAV verweigern?

Nein. Der Anspruch auf Entgeltumwandlung ist gesetzlich verankert. Ihr Arbeitgeber darf aber bestimmen, über welchen Durchführungsweg und welchen Anbieter die Umwandlung läuft.

Ich verdiene wenig — lohnt sich das überhaupt?

Bei niedrigem Einkommen ist der Steuervorteil klein, während die spätere Anrechnung stärker ins Gewicht fällt. Hier ist besondere Vorsicht geboten, und häufig gibt es bessere Wege. Ausnahme: Ihr Arbeitgeber zahlt einen hohen freiwilligen Zuschuss — dann kann es sich trotzdem lohnen.

Klarheit in 30 Minuten

Bringen Sie Ihre Gehaltsabrechnung und — falls vorhanden — Ihre bestehenden Verträge mit. Danach wissen Sie, woran Sie sind.

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