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Für Unternehmen

Betriebliche Altersvorsorge für Arbeitgeber

Jeder Ihrer Mitarbeitenden hat einen gesetzlichen Anspruch auf Entgeltumwandlung — und Sie haben Pflichten, die daran hängen. Richtig aufgesetzt wird daraus statt einer Belastung ein Instrument, das Ihnen beim Halten und Gewinnen von Personal hilft.

Ihre Pflichten — kurz und vollständig

Anspruch auf Entgeltumwandlung

Nach § 1a BetrAVG kann jede versicherungspflichtig beschäftigte Person verlangen, einen Teil des Entgelts in eine Betriebsrente umzuwandeln. Sie können das nicht ablehnen — nur den Durchführungsweg mitbestimmen.

Verpflichteter Zuschuss

Soweit Sie durch die Entgeltumwandlung Sozialversicherungsbeiträge sparen, müssen Sie 15 % des umgewandelten Betrags als Zuschuss weitergeben. Seit 2022 gilt das für alle Zusagen, auch für Altverträge.

Subsidiärhaftung

Sie haften dafür, dass die zugesagte Leistung am Ende erbracht wird — auch dann, wenn der gewählte Anbieter sie nicht erbringt. Deshalb ist die Anbieterauswahl keine Nebensache.

Informationspflichten

Mitarbeitende müssen über ihren Anspruch informiert werden. Unterbleibt das, drohen Schadenersatzansprüche — ein in der Praxis regelmäßig unterschätztes Risiko.

Was Sie davon haben

  • Sozialabgaben sparen. Auf den umgewandelten Betrag fallen bis zur Beitragsbemessungsgrenze keine Arbeitgeberanteile an.
  • Personal binden. Eine gut gemachte bAV ist ein Argument, das über die Gehaltsverhandlung hinaus wirkt — gerade bei Fachkräften.
  • Im Recruiting punkten. Ein arbeitgeberfinanzierter Zuschuss oberhalb der Pflicht ist ein sichtbares Signal und oft günstiger als eine entsprechende Gehaltserhöhung.
  • Rechtssicherheit. Eine saubere Versorgungsordnung beendet Einzelfalldiskussionen und macht den Aufwand planbar.

Ehrlich gesagt: Aufwand entsteht

Eine bAV bedeutet laufende Verwaltung — Änderungsmeldungen bei Eintritt, Austritt, Elternzeit oder Gehaltsänderung. Wer das unterschätzt, hat nach zwei Jahren ein unübersichtliches Sammelsurium aus Einzelverträgen verschiedener Anbieter.

  • Ohne einheitliche Versorgungsordnung wächst der Verwaltungsaufwand mit jedem Vertrag
  • Mitgebrachte Verträge neuer Mitarbeitender erhöhen die Komplexität zusätzlich
  • Die Haftung bleibt bei Ihnen, unabhängig davon, wer die Verträge vermittelt hat

Genau deshalb setze ich zuerst die Struktur auf und wähle erst danach die Produkte — nicht umgekehrt.

Wie wir vorgehen

  1. Bestandsaufnahme

    Welche Zusagen laufen bereits, welche Durchführungswege sind im Einsatz, wo bestehen Haftungs- oder Informationslücken?

  2. Versorgungsordnung

    Einheitliche Regeln für alle: Wer bekommt was, in welchem Durchführungsweg, mit welchem Zuschuss. Das schafft Klarheit für beide Seiten.

  3. Umsetzung & Betreuung

    Einführung, Mitarbeiterinformation und laufende Betreuung — inklusive Sprechstunden für Ihr Team, damit die Fragen nicht bei Ihnen landen.

Häufige Fragen

bAV aus Arbeitgebersicht

Muss ich eine bAV anbieten, auch als kleines Unternehmen?

Ja. Der Anspruch auf Entgeltumwandlung gilt unabhängig von der Unternehmensgröße — auch bei einer Handvoll Beschäftigter. Sie müssen die bAV nicht finanzieren, aber Sie müssen sie ermöglichen und den gesetzlichen Zuschuss leisten.

Wie hoch ist der Pflichtzuschuss genau?

15 % des umgewandelten Entgelts, soweit Sie dadurch tatsächlich Sozialversicherungsbeiträge einsparen. Viele Unternehmen zahlen pauschal 15 %, weil die spitze Berechnung im Einzelfall mehr Verwaltungsaufwand verursacht als sie einspart.

Was passiert, wenn Mitarbeitende das Unternehmen verlassen?

Die Anwartschaft aus Entgeltumwandlung ist sofort unverfallbar. Der Vertrag kann privat weitergeführt, beitragsfrei gestellt oder unter bestimmten Voraussetzungen zum neuen Arbeitgeber mitgenommen werden. Für Sie endet die Beitragszahlung mit dem Austritt.

Kann ich bestehende Verträge zu einem anderen Anbieter bündeln?

Bestehende Zusagen lassen sich nicht ohne Weiteres umstellen — erworbene Anwartschaften sind geschützt. Möglich ist aber, künftige Neuzusagen einheitlich zu regeln und den Bestand schrittweise zu konsolidieren. Das ist meist der realistische Weg.

Was kostet mich Ihre Beratung?

Die Einrichtung und laufende Betreuung wird über die Verträge vergütet; für Sie entstehen keine gesonderten Beraterkosten. Das Erstgespräch ist in jedem Fall kostenlos.

Sehen wir uns Ihr Unternehmen an

Im Erstgespräch klären wir, wo Sie stehen, welche Pflichten offen sind und wie viel Aufwand eine saubere Lösung tatsächlich bedeutet.

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